Unter Herrscher sind hier Könige von Preußen, Kaiser des Deutschen Reiches, die auch König von Preußen waren zu verstehen, weiterhin die Reichskanzler des Deutschen Reiches 1871 bis 1918 unter dem Kaiser als Staatsoberhaupt und ab 1918 mit einem Reichspräsidenten als Staatsoberhaupt. Die Regierungsform und die Verfassung bestimmen den jeweiligen Einflußbereich, bzw die Einflußmöglichkeiten der jeweiligen, erblichen oder gewählten Machtposition. Darauf wollen wir hier nicht näher eingehen. Für den Zusammenhang mit dem Thema dieser WEBSite sind nur die Regierungsjahre von Bedeutung um Bezüge zur Zeit herzustellen.
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